Für die Nebenkostenabrechnung gelten zwei Fristen, die viele verwechseln: Der Vermieter muss rechtzeitig abrechnen, und du musst rechtzeitig widersprechen. Trag unten ein, wann der Abrechnungszeitraum endete und wann die Abrechnung bei dir ankam. Der Rechner zeigt dir beide Fristen. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser.
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Die Abrechnung muss dir spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Für das Kalenderjahr 2025 heißt das: bis zum 31. Dezember 2026. Entscheidend ist der Zugang bei dir, nicht das Datum auf dem Brief. Kommt die Abrechnung später, kann der Vermieter eine Nachzahlung in der Regel nicht mehr verlangen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB). Ein Guthaben musst du trotzdem bekommen.
Einwendungen gegen die Abrechnung musst du dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang mitteilen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Danach kannst du Fehler in der Regel nicht mehr geltend machen, außer du hast die Verspätung nicht zu vertreten. Der Rechner nennt dir sicherheitshalber das frühestmögliche Fristende. Widersprich schriftlich und so, dass du den Zugang beweisen kannst.
Die Einwendungsfrist ist keine Zahlungsfrist. Wann du eine Nachzahlung zahlen musst und wann du sie zurückhalten darfst, etwa solange du keine Einsicht in die Belege bekommen hast, steht im Ratgeber „Nachzahlung nicht zahlen“.
Ratgeber: Nachzahlung nicht zahlen?
Bei einem Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 muss die Abrechnung spätestens am 31. Dezember 2026 bei dir zugegangen sein (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB).
Der Vermieter kann dann in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen, außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben zu deinen Gunsten muss er trotzdem auszahlen.
Bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Kam sie zum Beispiel am 15. November 2026, solltest du spätestens bis zum 15. November 2027 widersprochen haben.
Nein. Für beide Fristen kommt es darauf an, wann die Abrechnung tatsächlich bei dir angekommen ist (Zugang). Notiere dir das Datum, an dem du sie aus dem Briefkasten geholt hast.
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