Heizkosten kürzen: Darfst du 3 oder sogar 15 Prozent abziehen?

Die Heizkostenverordnung und das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz schreiben vor, was in deiner Heizkostenabrechnung stehen muss. Fehlt etwas, darfst du deinen Anteil an den Heizkosten kürzen, ohne dem Vermieter einen Rechenfehler nachweisen zu müssen. Beantworte die Fragen mit einem Blick in deine Abrechnung. Deine Antworten bleiben in deinem Browser.

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Wann du um 15 Prozent kürzen darfst

Werden die Kosten für Heizung oder Warmwasser entgegen der Verordnung nicht nach Verbrauch verteilt, sondern zum Beispiel nur nach Wohnfläche, darfst du den auf dich entfallenden Anteil um 15 Prozent kürzen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV).

Wann du um 3 Prozent kürzen darfst

  1. Es fehlen Pflichtinformationen nach § 6a HeizkostenV, zum Beispiel der grafische Vergleich deines Verbrauchs mit dem Vorjahr (§ 12 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV).
  2. Der Vermieter hat nach dem 1. Dezember 2021 neue Zähler oder Heizkostenverteiler eingebaut, die nicht per Funk fernablesbar sind (§ 5 Abs. 2, § 12 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV).
  3. Die Abrechnung enthält CO₂-Kosten, weist aber nicht aus, wie sie zwischen dir und dem Vermieter aufgeteilt wurden (§ 7 Abs. 3 und 4 CO2KostAufG).

Ab 2027 wird es strenger

Alte, nicht fernablesbare Zähler müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV), außer in begründeten Ausnahmefällen. Ab dem Abrechnungsjahr 2027 kann deshalb auch ein alter, nicht nachgerüsteter Zähler das 3-Prozent-Kürzungsrecht auslösen.

Häufige Fragen

Muss ich dem Vermieter einen Fehler nachweisen, um zu kürzen?

Nein. Die Kürzungsrechte knüpfen an formale Pflichten an: Fehlt die vorgeschriebene Angabe oder wird nicht nach Verbrauch abgerechnet, darfst du den Anteil kürzen. Du musst dem Vermieter mitteilen, warum.

Gilt das auch, wenn ich eine eigene Gastherme habe?

Nein. Die Heizkostenverordnung gilt bei einer zentralen Heizung für mehrere Wohnungen oder bei Wärmelieferung, zum Beispiel Fernwärme. Mit eigener Etagenheizung rechnest du in der Regel direkt mit dem Gasversorger ab.

Darf ich mehrere Kürzungen zusammenrechnen?

Ob mehrere 3-Prozent-Kürzungen nebeneinander gelten, ist gerichtlich nicht abschließend geklärt. Wurde gar nicht nach Verbrauch abgerechnet, greift die 15-Prozent-Kürzung; zusätzlich 3 Prozent zu fordern, wäre angreifbar.

Gilt das Kürzungsrecht auch für Eigentümer?

Nicht im Verhältnis eines Wohnungseigentümers zur Eigentümergemeinschaft (§ 12 Abs. 1 Satz 4 HeizkostenV). Für Mieter gilt es.

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