Mietrecht · September 2026 · 5 Min.
Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung: Was umlagefähig ist
Die Gartenpflege ist einer der Posten, bei denen sich zwei Fragen überlagern: Darf sie überhaupt umgelegt werden — und ist der Betrag angemessen? Die erste Frage ist rechtlich meist schnell beantwortet, die zweite lohnt den genaueren Blick.
Grundsätzlich umlagefähig
§ 2 Nr. 10 BetrKV nennt die Kosten der Gartenpflege ausdrücklich: die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, die Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand sowie die Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen.
Bemerkenswert ist der Zusatz „einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen“. Das Ersetzen einer eingegangenen Hecke ist also umlagefähig — obwohl es einer Reparatur ähnelt. Der Verordnungsgeber hat das bewusst so geregelt.
Wo die Grenze verläuft
- Umlagefähig: Rasenmähen, Heckenschnitt, Laubentfernung, Bewässerung, Düngung, Ersatz einzelner abgestorbener Pflanzen, Sand im Sandkasten.
- Nicht umlagefähig: die erstmalige Anlage eines Gartens, die Umgestaltung einer Fläche, das Anlegen neuer Wege oder Beete — das ist Investition, nicht laufende Pflege.
- Nicht umlagefähig: das Fällen eines Baumes aus Gründen der Verkehrssicherung ist umstritten; die Neupflanzung als Teil einer Umgestaltung ist es nicht.
Muss ich zahlen, wenn ich den Garten nicht nutzen darf?
In der Regel ja. Maßgeblich ist, ob die Fläche zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmt ist — nicht, ob Sie sie tatsächlich nutzen. Etwas anderes gilt, wenn eine Fläche einem einzelnen Mieter zur alleinigen Nutzung überlassen ist: Deren Pflegekosten dürfen dann nicht auf die übrigen Mieter umgelegt werden.
Hinweis: Häufiger Prüfpunkt: Wenn der Hausmeister auch die Gartenpflege übernimmt, darf derselbe Aufwand nicht zweimal abgerechnet werden — einmal unter „Hausmeister“ und einmal unter „Gartenpflege“. Eine Doppelabrechnung lässt sich nur über die Belegeinsicht ausschließen.
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