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Rechtsänderungen · Juni 2026 · 4 Min.

Kabelanschluss in Nebenkosten: Seit Juli 2024 nicht mehr umlagefähig

Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieter die Kosten für einen Kabelanschluss nicht mehr als Betriebskosten auf Mieter umlegen. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) schreibt dies klar vor — trotzdem findet sich der Posten noch in vielen Abrechnungen.

Was hat sich geändert?

Bis Juni 2024 war es Vermietern erlaubt, Kosten für einen Sammelkabelanschluss (§ 2 Nr. 15b BetrKV a.F.) auf die Mieter umzulegen — das sogenannte 'Nebenkostenprivileg'. Durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) wurde dieses Privileg abgeschafft.

Hinweis: Ab dem 01.07.2024 gilt: Kabelanschlusskosten sind keine umlagefähigen Betriebskosten mehr. Jeder Betrag unter diesem Posten in einer Abrechnung für Zeiträume ab Juli 2024 kann vollständig zurückgefordert werden.

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